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   OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19   

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https://dejure.org/2019,26391
OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19 (https://dejure.org/2019,26391)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.08.2019 - 3 B 83/19 (https://dejure.org/2019,26391)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. August 2019 - 3 B 83/19 (https://dejure.org/2019,26391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 53, AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 1, AufenthG § 60a Abs. 2c, AufenthG § 60 Abs. 7, AufenthG § 72 Abs. 2
    Inzidente Prüfung der Ausweisung; Duldung; Reiseunfähigkeit; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die gerichtlich voll nachprüfbar ist (BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21; Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, a. a. O. Rn. 23; Beschl. v. 14. August 2018 - 3 B 159/18 -, juris Rn. 18).

    Die präventive Ausrichtung erfordert eine Prognose, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet ein Schaden an einem der aufgeführten Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 a. a. O. juris Rn. 23; SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 a. a. O. Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 18.10.2018 - 3 A 756/16

    Ausweisung; schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; Schengenvisum; Touristenvisum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    7 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 - 3 A 756/16 -, juris Rn. 22), hier also die aktuelle Sach- und Rechtslage.

    Die präventive Ausrichtung erfordert eine Prognose, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet ein Schaden an einem der aufgeführten Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 a. a. O. juris Rn. 23; SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 a. a. O. Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 14.08.2018 - 3 B 159/18

    Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ehegattennachzug; besonders schwer

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    Die hieraus folgende Erteilungssperre lässt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur erfolgreich beseitigen, wenn sich bei der gebotenen inzidenten Überprüfung der Ausweisungsverfügung herausstellt, dass die Ausweisungsverfügung rechtswidrig ist (SächsOVG, Beschl. v. 14. August 2018 - 3 B 159/18 -, juris).

    Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die gerichtlich voll nachprüfbar ist (BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21; Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, a. a. O. Rn. 23; Beschl. v. 14. August 2018 - 3 B 159/18 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    Hierbei handelt es sich um schwerwiegende Erkrankungen (vgl. zu einer hebephrenen Psychose: BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2002 - 1 C 1/02 -, juris).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    Die Ausweisung lässt sich aber auch generalpräventiv begründen, wenn sie zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch aktuell ist (BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris; SächsOVG, a. a. O. Rn. 27; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 53 Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die gerichtlich voll nachprüfbar ist (BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21; Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, a. a. O. Rn. 23; Beschl. v. 14. August 2018 - 3 B 159/18 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    7 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 - 3 A 756/16 -, juris Rn. 22), hier also die aktuelle Sach- und Rechtslage.
  • OVG Sachsen, 09.05.2018 - 3 B 319/17

    Qualifizierte ärztliche Bescheinigung; Diplom-Psychologe

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    23 Diese mit Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 390) aufgenommenen Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den von der Rechtsprechung entwickelten Mindestanforderungen (SächsOVG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 3 B 319/17 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 19.03.2019 - 3 B 430/18

    Duldung; tatsächliches Reisehindernis; Reiseunfähigkeit; Glaubhaftmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2019 - 3 B 83/19
    In solchen Fällen ist es nicht ausreichend, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. März 2019 - 3 B 430/18 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Eine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland ist nicht erforderlich, da die Stellungnahme des Bundesamtes sowohl für die Ausländerbehörde als auch für das Gericht unverbindlich ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 19.08.2019 - 3 B 83/19, juris Rn. 35 f.).
  • VG Cottbus, 29.07.2021 - 9 L 181/21
    Daher entfaltet die vom Bundesamt erteilte Auskunft auch keine Bindungswirkung, mögen sich die Ausländerbehörden vor dem Hintergrund der dem Bundesamt zukommenden Sachkunde hinsichtlich der Verhältnisse im betreffenden Zielstaat gleichwohl regelmäßig an die Auskunft des Bundesamtes halten (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 19. August 2019  3 B 83/19 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Denn angesichts der dem Antragsteller nach den Verhältnissen in Venezuela eventuell drohenden erheblichen Gefährdungen für Leib, Leben und Gesundheit ist es nicht gerechtfertigt, den Antragsteller auf der Grundlage einer unzureichenden Sachaufklärung der Ausländerbehörde basierenden Abschiebungsandrohung in diesen Staat abzuschieben, so dass vorläufig die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs insoweit anzuordnen ist (vgl. hierzu auch: OVG Bautzen, Beschluss vom 19. August 2018 - 3 B 83/19 - juris).

  • VG Würzburg, 16.12.2019 - W 8 K 18.30553

    Erfolglose Asylklage eines Algeriers

    Im Ergebnis begründet die Erkrankung des Klägers kein Abschiebungsverbot, zumal er schon in der Vergangenheit medikamentös in Algerien behandelt worden ist und bei einer Rückkehr in sein Heimatland erforderlichenfalls von der Ausländerbehörde die zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten erforderlichen Medikamente für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gestellt bekommen kann (ebenso VG Magdeburg, U.v. 6.12.2018 - 8 A 206/18 - juris m.w.N.; vgl. auch VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris. Kritisch SächsOVG, B.v. 19.8.2019 - 3 B 83/19 - juris in einem Sonderfall).
  • VG Schleswig, 27.03.2020 - 11 B 13/20

    Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Daher kann vorliegend im Rahmen des Eilverfahrens offenbleiben, ob der Antragsteller mit seinem Vortrag hinsichtlich drohender Gefahren im x nicht ohnehin auf die Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt zu verweisen wäre, weil es sich dabei um ein materielles Asylbegehren im Sinne des § 13 AsylG handeln könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11.08, juris Rn. 34; VGH München, Beschluss vom 10.01.2014 - 10 C 13.2376; vgl. zur Konstellation, in der erstmals im gerichtlichen Verfahren ein krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot geltend gemacht wird: OVG Bautzen, Beschluss vom 19.08.2019 - 3 B 83/19).
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